StartseiteAllgemeine Informationen Schulhausordnung / Schulvertrag
H A U S O R D N U N G
der
Robert-Gerwig-Schule
Leben mehrere hundert Personen zusammen in einem Gebäude und arbeiten dort gemeinsam, so muss sich jeder bestimmten Verhaltensregeln unterwerfen. Nur so kann in gegenseitiger Rücksichtnahme erreicht werden, dass niemand belästigt wird, ungestörtes Arbeiten gewährleistet ist und Schäden sowie Unfälle verhindert werden.
I. Allgemeines
1. Wir gehen davon aus, dass sich alle Schüler freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit untereinander sowie gegenüber allen Erwachsenen verhalten.
2. Wir wissen, dass alle Dinge, die uns in der Schule zur Verfügung gestellt werden, anderen in gleicher Weise nützen müssen. Deshalb achten wir auf Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände sowie im Schulhaus und behandeln alle schulischen Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel äußerst pfleglich. Für Schäden, die wir verursachen, müssen unsere Eltern aufkommen.
3. Außerhalb der Unterrichtszeiten halten wir uns nicht im Schulhaus auf.
4. Von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtsende verlassen wir das Schulgelände nicht. Nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten werden bei Fahrschülern in Wartezeiten und bei 9. sowie 10. Klässlern in Freistunden von dieser Regelung Ausnahmen gemacht. Während der großen Pause können wir den Schulhof in Ausnahmefällen nur mit Genehmigung der Hofaufsicht verlassen; ein unerlaubtes Entfernen hat den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.
5. Bei schlechtem Wetter während der großen Pause halten wir uns im Erdgeschoss auf.
6. Auf dem Schulgelände unterlassen wir grundsätzlich das Trinken von alkoholischen Getränken und das Rauchen.
7. Kaugummi-Kauen ist im Unterricht untersagt.
8. Sachen, die den Schulbetrieb stören oder Gefahrenquellen darstellen, lassen wir zu Hause. Sie werden sonst eingezogen.
9. Mit dem Fahrrad kommen wir erst nach bestandener Fahrradprüfung in die Schule. Das Fahren auf dem Schulgelände ist wegen der Gefährdung anderer Schüler grundsätzlich nicht gestattet. Wir stellen unsere Räder und Mofas in die dafür vorgesehenen Ständer.
10. Das Lehrerzimmer betreten wir nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch einen Lehrer.
11. Die Anweisungen aller Lehrer der Robert-Gerwig-Schule und des Hauspersonals befolgen wir.
12. Wer Wertgegenstände (Schmuck, größere Geldmengen, usw.) mitbringt, tut das auf eigene Gefahr. Die Schule kann hierfür keinerlei Haftung übernehmen.
13. Gefundene Gegenstände liefern wir beim Lehrer oder im Sekretariat ab. Diese können beim Hausmeister vom Besitzer abgeholt werden.
II. Im Treppenhaus
1. Mit dem ersten Gong betreten wir das Schulhaus durch die unteren Eingänge und gehen auf dem kürzesten Weg ins jeweilige Unterrichtszimmer.
2. Rennen, Lärmen, Rutschen am Geländer, Fang- Ball- Glücks- und Kampfspiele und Ähnliches unterlassen wir. Ebenso setzen wir uns nicht auf Fensterbänke.
3. In den kleinen Pausen verlassen wir die Klassenzimmer nur, wenn wir das Zimmer wechseln oder die Toilette aufsuchen müssen. Flure sind keine Aufenthaltsräume!
4. Haben wir Klassen- oder Fachräume zu wechseln, so begeben wir uns auf dem kürzesten Weg in oder vor die betreffenden Zimmer und warten dort ruhig bis die Lehrkraft kommt.
5. Besondere Sauberkeit ist aus gesundheitlichen Gründen auf den Toiletten erforderlich. Wir dürfen diese nicht als Aufenthaltsräume benutzen.
6. Nach Unterrichtsende verlassen wir zügig das Schulgebäude, damit andere Klassen nicht gestört werden.
III. In den Zimmern
1. Mäntel, Jacken, Mützen und Schirme hängen wir an die Kleiderhaken auf den Fluren.
2. Wir nehmen unsere Plätze ein, sobald der Gong anzeigt, dass der Unterricht begonnen hat.
3. Die Fachräume, aber auch alle Sammlungen betreten wir nur in Begleitung des zuständigen Lehrers.
4. Solange Schüler ohne Lehrer im Zimmer sind, halten wir alle Fenster geschlossen.
5. Ist unser Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenzimmer eingetroffen, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.
6. Die eingeteilten Klassenordner sorgen für Ordnung und Sauberkeit im Klassenzimmer und in allen Räumen, die von unserer Klasse benützt werden. Sie halten die Wandtafel und ihr Zubehör in Ordnung.
7. Alle Abfälle werfen wir in die entsprechenden Behälter.
8. Für die Sauberkeit der eigenen Arbeitsplätze (auch unter den Bänken), vor allem nach dem Ende des Unterrichts, sind wir selbst verantwortlich.
9. Bei Wartezeiten oder bei Freistunden halten wir uns nur in den vorgesehenen Zimmern bzw. an den zugewiesenen Plätzen auf. Diese dürfen nicht verlassen werden.
10. Nach Unterrichtsende in den Fachräumen bzw. nach der letzten Unterrichtsstunde in den Klassenzimmern stellen wir die Stühle so auf die Tische, dass die Kufen nicht auf den Tischplatten sind. Der Lehrer verlässt als Letzter das Klassenzimmer.
IV. Auf dem Schulhof
1. Blumenrabatten oder gar fremde Grundstücke, die an den Schulhof angrenzen, dürfen wir nicht betreten.
2. Im wöchentlichen Wechsel reinigen Schüler einer Klasse zum Wochenende das Schulgelände um das neue Schulhaus.
3. Schneeballwerfen und Schlittern unterlassen wir wegen der hohen Verletzungsgefahr grundsätzlich.
V. Schlussbestimmungen
1. Verstöße gegen diese Schul- und Hausordnung werden mit erzieherischen Maßnahmen (siehe Schulordnung) geahndet.
2. Diese Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz am 20.03.1991 und von der Schulkonferenz am 03.07.1991 beraten und beschlossen. Sie trat am 1. August 1991 in Kraft. Die von allen Gremien verabschiedete Änderung erlangte ab 1. August 1992 Gültigkeit.
Glogowsky, Rektor